Marian Hristov für weitere Pokalspiele gesperrt
Marian Hristov vom Bundesligisten VfL Wolfsburg wurde am 20. September 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Spielens ohne Einsatzberechtigung mit einer weiteren Sperre für zwei Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Hristov bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins auf Landesebene gesperrt.
Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2006/2007, also zum 30. Juni 2007. Die noch aus der Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 3. Juni 2003 zu verbüßende Sperre von einem Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene endet am 30. Juni 2005.
Der Spieler beziehungsweise der Vereinsbevollmächtigte haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Marian Hristov hatte am 22. August beim DFB-Pokal-Spiel zwischen den Amateuren des 1. FC Köln und dem VfL Wolfsburg mitgewirkt, obwohl er noch bis zum 30. Juni 2005 für zwei Spiele des Vereinspokals auf DFB-Ebene gesperrt war.
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